Begleitendes Fahren mit 17

Führerscheinklasse BF17 in Ulm und Thalfingen

Starte entspannt und sicher in Deine Fahrpraxis. Schon mit 16,5 Jahren kannst Du neben der Schule oder Ausbildung mit Deinem Führerschein beginnen. Das Autofahren ist zu Beginn nur mit einer Begleitperson gestattet. Das macht deinen Start in die Fahrpraxis sicherer und stressfreier.

Weitere Vorteile des Führerscheins BF17:

  • Sobald du dann ab 18 allein fahren darfst ist Dein Unfallrisiko geringer
  • Erlangst du deinen Führerschein mit 17 Jahren endet deine Probezeit schon mit 19 statt wie ansonsten üblich mit 20 Jahren

Fuehrerschein mit 17 in Ulm und Thalfingen

Führer­schein

Klasse BF 17

Mit dem Führerschein der Klasse BF17 darfst Du die selben Kraftfahrzeuge fahren fahren wie mit der Führerscheinklasse B. Jugendliche dürfen nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson fahren.

 

Probezeit: 2 Jahre ab Übergabe Prüfungsbescheinigung

 

Alkoholverbot: Absolutes Alkoholverbot bis zum 21. Geburtstag

 

Mindestalter: 17 Jahre

Mit dem Führerschein der Klasse BF17 können auch Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden. 

Sieh dir unsern Schulungskalender mit allen Terminen für den Theorieunterricht an. 

Gut zu wissen:

Mit dem Führerschein der Klasse BF17 können Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden.  Für den Führerschein mit 17 benötigst Du zusätzlich zu den Unterlagen des Führerscheins Klasse B folgende Unterlagen:

  • Formular für das begleitete Fahren mit Personalien und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  • Beiblatt für jede Begleitperson mit Unterschrift
  • Kopie des Führerscheins und des Personalausweises der Begleitperson(en)

Voraussetzungen für die Eintragung der Begleitperson:

  • Mindestalter: 30
  • Mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Max. 1 Punkt in Flensburg