Starte entspannt und sicher in Deine Fahrpraxis. Schon mit 16,5 Jahren kannst Du neben der Schule oder Ausbildung mit Deinem Führerschein beginnen. Das Autofahren ist zu Beginn nur mit einer Begleitperson gestattet. Das macht deinen Start in die Fahrpraxis sicherer und stressfreier.
Weitere Vorteile des Führerscheins BF17:
Mit dem Führerschein der Klasse BF17 darfst Du die selben Kraftfahrzeuge fahren fahren wie mit der Führerscheinklasse B. Jugendliche dürfen nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson fahren.
Probezeit: 2 Jahre ab Übergabe Prüfungsbescheinigung
Alkoholverbot: Absolutes Alkoholverbot bis zum 21. Geburtstag
Mindestalter: 17 Jahre
Mit dem Führerschein der Klasse BF17 können auch Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden.
Sieh dir unsern Schulungskalender mit allen Terminen für den Theorieunterricht an.
Mit dem Führerschein der Klasse BF17 können Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden. Für den Führerschein mit 17 benötigst Du zusätzlich zu den Unterlagen des Führerscheins Klasse B folgende Unterlagen:
Voraussetzungen für die Eintragung der Begleitperson:
Adresse:
Karlstraße 30
89073 Ulm
Theorieunterricht:
nach telefonischer Vereinbarung
Adresse:
Kirchweg 25
89275 Thalfingen
Theorieunterricht: Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
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